SRC-P3 Restart

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RoTeRa
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SRC-P3 Restart

Beitrag von RoTeRa »

Hallo Zusammen.

Ich hoffe, Ihr habt die etwas merkwürdige Zeit gut rum gebracht und seid alle gesund. Noch ruckeln die Planungen etwas, aber wir möchten gerne einen Restart nach dieser langen Safety Car Phase wagen. Losgehen soll es am kommenden Freitag, den 31.07.2020 mit GT Masters, Anmeldthread kommt noch. Wir werden auch im Gegensatz zu den Vorjahren die Zeit der großen Ferien nutzen, Termine kommen noch.

Wie überall im aktuellen Alltag geht das aber auch bei uns nicht ohne entsprechende Schutzmaßnahmen.

In Kürze die groben Bedingungen:
- Maskenpflicht beim betreten und verlassen der Räumlichkeiten
- Maskenpflicht an den Fahrerständen, diese sind zusätzlich mit Plastikfolienwänden abgetrennt
- Abstandsregelung, bitte immer 1,5m Abstand beim Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten
- Immer nur einer rein oder raus im Eingangsbereich
- Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 12 Personen in unseren Räumlichkeiten begrenzt
- Es wird den ganzen Abend gut gelüftet!!!
- Begrenzte Anzahl an Schrauberplätzen im Schrauberraum, an den Biertischen und zur Not im Essbereich

Hier die Langfassung:

COVID 19 – Schutzkonzept, bzw. Hygieneplan
SRC-P3

für Slotracing Club P3
Hauptstr. 2, 85659 Forstern
Um in einer Pandemie die Verbreitung von Krankheitserregern zu mindern und Infektionsrisiken zu minimieren, sind elementare Regeln für die Hygiene seitens der Clubmitgliedern und Teilnehmenden an Veranstaltungen und Besprechungen einzuhalten.
Alle sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden und die aktuellen Auflagen der Landesregierung zu beachten.
Vorlagen und Hinweise finden Sie unter:
https://www.arbeitssicherheit-elkb.de/node/5734.
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen für den Schutz vor Virusinfektionen sind:
ABSTAND – ÜBERTRAGUNGSWEG LUFT UNTERBRECHEN
- Mindestens 1,5 m Abstand - sorgt bei kurzen, zufälligen Kontakten und normaler Atmung dafür, dass die Übertragung nahezu ausgeschlossen ist.
- Regelmäßiges Lüftung der Räumlichkeiten mit ganz geöffneten Fenster oder Türen (eine Kippstellung der Fenster ist für einen Luftaustausch nicht ausreichend
HANDHYGIENE
HUSTEN – UND NIESETIKETTE
VERMEIDEN VON DIREKTEN BERÜHRUNGEN
Nähere Erläuterungen unter Pkt. 1 
1. Persönliche Hygiene
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- und Nasenschleimhaut, sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Wichtigste Maßnahmen
- Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben
- Keinen Zutritt haben alle Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests,
- vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer, Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt.
- Es gilt: Bei Atemwegssymptomen oder Fieber zu Hause bleiben. Auch anderweitig erkrankten Teilnehmer*innen ist die Teilnahme nicht gestattet. Die Leitung wird verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Teilnehmer*innen die Veranstaltung abzubrechen.
- Mindestens 1,5 m Abstand zu Personen halten
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren (Mund, Augen Nase)
- Keine Berührungen und Umarmungen
- Gegenstände, wie Tassen, Gläser oder anderes Geschirr und Arbeitsmaterialien, wie z.B. Stifte Scheren o.ä. sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden
- Es sollen keine Lebensmittel oder Süßigkeiten in Schalen für mehrere Personen (z.B. auf Tischen bei Veranstaltungen) angeboten oder verteilt werden.
- Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen, wie z.B. Türklinken oder Schalter möglichst minimieren, z.B. nicht mit der vollen Hand oder den Fingern anfassen, ggfs. Ellenbogen benutzen.
- Husten- und Niesetikette : Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten und Niesen den größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
- Benutzte Taschentücher direkt entsorgen (Mülleimer siehe unten)
- Gründliche Händehygiene : Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife; z.B. nach Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach dem erstmaligen Betreten des Gebäudes, vor dem Essen, vor dem Auf- und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasenschutzes, nach dem Toilettengang.
- Mund-Nasen-Bedeckung wird möglichst erst im Raum abgenommen.
- In allen Fällen ist der Aufenthalt in den Gebäuden auf den notwendigen Zeitraum zu Beschränken. Wer keine Veranstaltung leitet oder an einer
Veranstaltung teilnimmt, verlässt das Gebäude.

Grundsätzlich: Händedesinfektion ist generell nur als Ausnahme und nicht als Regelfall zu praktizieren!
Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn
- Ein Händewaschen nicht möglich ist,
- Nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem
Achtung! Händedesinfektionsmittel enthalten Alkohol und dürfen nicht zur Desinfektion von Flächen verwendet werden. Explosionsgefahr!
Mund-Nasenschutz (MNS oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/ Behelfsmasken) müssen überall dort getragen werden, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. in Pausen bei Veranstaltungen). Es ist aber streng darauf zu achten, dass der Abstand nicht unnötigerweise verringert wird. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten.

2. Eingangsbereich
- Im Eingangsbereich wird ein Spender mit Desinfektionsmittel bereitgehalten.
- Ankommende Besucher werden darauf hingewiesen, sich die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren und die ausgehängten Verhaltensregeln zu beachten.
- Es werden Listen geführt, in die sich Besucher mit Namen, Anschrift und Telefonnummer, sowie Uhrzeit der Anwesenheit eintragen. Diese sind zwecks Kontaktverfolgung bei einer Infektion 4 Wochen aufzubewahren und dann zu vernichten.
- Der Datenschutz ist zu beachten, ggfs. sind Einzelblätter zu verwenden
- Teilnehmende vorab darauf hinweisen, unter welchen Voraussetzungen sie nicht teilnehmen dürfen (u.a. Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Atembeschwerden, Geschmacksverlust, Kontakt zu bestätigt infizierten Personen)
- Gemeinschaftsgarderoben sollen nur genutzt werden, wenn die Einhaltung des Mindestabstands sichergestellt ist; andernfalls sollen Teilnehmende ihre Kleidung personenbezogen am Platz aufbewahren.
Oder: Jacken und Mäntel sind von Teilnehmer*innen an ihrem Sitzplatz/Tisch zu halten, sodass es nicht zu einem direkten Kontakt der Kleidung mehrerer Personen kommt oder zu Verletzungen der Abstandsregelungen an den Garderoben bei Veranstaltungsbeginn oder -ende.
- Anwesenheitslisten sind hier abzugeben: Manfred Herklotz
2. Veranstaltungen, Gruppen und Besprechungen
- Für die vorhandenen Räumlichkeiten sind Zutrittsregelungen zu treffen und zulässige Personenzahlen je Raum festzulegen und am Raum auszuhängen. Tische und Stühle sollten so angeordnet sein, dass die Abstände eingehalten werden. Die maximal zulässige Anzahl an Personen beträgt 12 Personen.
- Externe Veranstaltern sind über die einzuhaltenden Hygienevorschriften zu informieren, diese müssen zwingend das Hygieneschutzkonzept der Einrichtung einhalten.
- Die Teilnehmer erscheinen möglichst zeitversetzt. Die Teilnehmer verlassen zeitversetzt den Raum.
- Beim Zutritt und verlassen der Räumlichkeiten ist ein entsprechender Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Die Fahrerplätze an der Bahn sind mit transparenten Schutzfolien getrennt.
- An den Fahrerplätzen ist Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Alle Teilnehmenden vor Beginn und anschließend in regelmäßigen Abständen über die getroffenen Schutzmaßnahmen informieren. Dabei sollen Verhaltens- und Hygieneregeln an die Kenntnisse und Voraussetzungen der Teilnehmenden angepasst erläutern werden (z.B. speziell auf Kinder angepasste Erläuterungen, Sprachkenntnisse berücksichtigen)

3. Raumhygiene
- Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion müssen auch bei Veranstaltungen oder Gruppentreffen ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Räumen entsprechend weit auseinandergestellt werden und damit deutlich weniger Personen im Raum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Je Tisch ist nur eine Person zugelassen, die Tische dürfen sich nicht direkt gegenüberstehen.
- Abstand halten gilt für alle Aufenthaltsbereiche.
- Der Raum wird vor Beginn der Veranstaltung gut gelüftet.
- Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften der Räume. Dieses ist bei Belegung der Räume mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten für 5-10 Minuten durch Stoß- bzw. Querlüftung durch vollständige Öffnung der Fenster oder Türen erfolgen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.
- Nach derzeitigem Kenntnisstand ist beim Einsatz von Ventilatoren möglicherweise von einer erhöhten Infektionsgefahr durch Coronaviren auszugehen, da unter Umständen vorhandene Aerosole im Raum verteilt werden.

4. Reinigung
- Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab.
- Alle möglicherweise berührten Einrichtungsgegenstände werden im Anschluss an die Veranstaltung gereinigt
- Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das Robert-Koch-Institut nicht empfohlen. Hier ist die ansonsten übliche Reinigung mit tensidhaltigen Mitteln völlig ausreichend.
- Coronaviren können einige Zeit auf Oberflächen aus Kunststoff oder Metall überdauern. Deshalb sollte im Pandemiefall besondere Sorgfalt auf Hygiene im Fahrzeuginnenraum gelegt werden. Da die Viren eine fetthaltige Hülle haben, reicht die gründliche Reinigung mit entsprechenden fettlösenden Haushaltsreinigern zur weitgehenden Zerstörung der Virushülle in Kombination mit dem mechanischen Reinigungseffekt. Wenn verfügbar, sind zur Anwendung mit Reiniger/Seifenlauge getränkte Einmaltücher, die dann entsorgt werden, bestens geeignet. Alternativ zur Reinigung mit Haushaltsreinigern oder Seifenlauge können chemische Desinfektionsmittel genutzt werden – sie versprechen jedoch keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber den erstgenannten Reinigungsmitteln. Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkungsbereich begrenzt viruzid (wirksam gegen behüllte Viren), begrenzt viruzid PLUS oder viruzid anzuwenden. Eine Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren steht zum Download bereit. Abzuraten ist von der Anwendung von reinem Ethanol und Isopropanol als Desinfektionsmittel. Es besteht Feuer- und Explosionsgefahr. Ebenso abzuraten ist vom Einsatz chlorhaltiger Desinfektionsmittel.
- Auf eine hygienisch sichere Müllentsorgung ist zu achten.
- Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung).
- Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden:
- Türklinken und Griffe (z. B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen
- Treppen- & Handläufe
- Lichtschalter

5. Hygiene im Sanitärbereich
- In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Abfallbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten und regelmäßig zu leeren.
- Am Eingang der Sanitärräume muss durch einen gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich dort stets nur eine Person aufhalten darf.
- Die Sanitärräume sind regelmäßig, bei höherer Belegung der Räume, täglich mit herkömmlichen tensidhaltigen Mitteln zu reinigen. Nur im Ausnahmefall bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut o.ä. ist eine prophylaktische Wischdesinfektion erforderlich.
6. Wegeführung
- In kleinen Räumen und Teeküchen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten.
- Enge Flure und Treppen werden immer nur einzeln betreten werden, damit der Mindestabstand gewahrt bleibt, wenn Abstände nicht eingehalten werden können, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Wartezonen sind entsprechend zu kennzeichnen und so zu organisieren, dass der Mindestabstand der Wartenden eingehalten werden kann. Bei sehr engen Fluren ist der Zugang auf eine bestimmte Personenzahl zu beschränken.


7. Erste Hilfe
Nähere Information:
FBEH-101 „Handlungshilfe für Ersthelfende - Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie“
Unbedingt auf vollständiges Erste-Hilfe-Material und das Vorhandensein von genügend Einweghandschuhen achten.
Grüße.

Mazfred

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Beachtet mich nicht, ich mäh hier nur den Rasen.
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